Nordwest nach Südost
Von der straßenseitigen Grundgrenze nach Südwesten
Von der straßenseitigen Grundgrenze nach Westen
Grundstück von Südwest nach Nordosten
entlang der südwestlichen Grundgrenze
Ihr Ansprechpartner:
KommR Rudi Dräxler
+43 664 136 2400 | |
draexler@haus-haus.at |